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"Der oberste Zweck des Kapitals ist nicht, mehr Geld zu schaffen, sondern zu bewirken, dass das Geld sich in den Dienst der Verbesserung stellt."

Henry Ford

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"Der oberste Zweck des Kapitals ist nicht, mehr Geld zu schaffen, sondern zu bewirken, dass das Geld sich in den Dienst der Verbesserung stellt."

Henry Ford

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Der Verein

Wer wir sind

Getragen von dem Gedanken der Verantwortung des Menschen für seinen natürlichen sozialen und kulturellen Lebensraum einerseits und andererseits unter Berücksichtigung der Tatsache, dass staatliche Stellen sich zunehmend aus dieser Verantwortung zurückziehen, wurde im Jahre 1998 die Deutsche Gemeinnützige Stiftervereinigung „Stiften und Leben“ gegründet.

Ziel der Stiftervereinigung ist es, das private Stiftungswesen umfassend zu fördern und jedwede Unterstützung bei der Einrichtung von Stiftungen zu gewähren.

Auszug aus der Satzung des Vereins

§ 2 – Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Förderung des gemeinnützigen Stiftungswesens, insbesondere auf den Gebieten des Natur- und Umweltschutzes, der Unterstützung von Jugendlichen und Senioren, der Weiterentwicklung von Wissenschaft und Forschung, der Hilfe für Bedürftige und Kranke sowie der Kunst, Kultur- und Denkmalpflege.

Der Vereinszweck soll erreicht werden durch die Herstellung und Verteilung von Druckschriften und Veröffentlichungen, die Abhaltung von Seminaren und Informationsveranstaltungen, desgleichen durch gezielte Kooperation mit den Medien sowie insbesondere durch die gezielte Unterstützung bei der Errichtung und Verwaltung von Stiftungen.

Der Verein ist bundesweit und über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus tätig.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.

Der Verein ist bei der Verfolgung der Vereinszwecke selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie einen wirtschaftlichen Zweck. Vereinsmittel dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden.

Aus unserer Arbeit

Wir sind als Förderer und insbesondere als Stiftungsträger u.a. auf folgenden Gebieten tätig:

  • Benachteiligte Kinder / Kinder in Notlagen (Medizinische, Bildungs- und Reha-Einrichtungen, Waisenhäuser)
  • Förderung von Projekten für ein dynamisches und erfülltes Leben im Alter, Kreativhof für Senioren, gemeinschaftliches Wohnen im Ruhestand
  • Förderung medizinisch-biologischer Forschung (insbesondere Krebsabwehr)
  • Stiftung zur Förderung von Zusammenarbeit von Schulmedizin, Naturheilkunde und Psychologie
  • Rehabilitation sozial gefährdeter Kinder und Jugendlicher
  • Gewaltpräventation bei Jugendlichen
  • Bekämpfung weltweiter Armut / Förderung menschenwürdiger Lebensbedingungen
  • Tier-, Natur- und Landschaftsschutz
  • Kultur- und Denkmalpflege

Was wir für Sie tun können

  • Umfassende Information und unterstützende Beratung bei der Konzeption und Umsetzung Ihrer eigenen Stiftung sowie bei geplanten Zustiftungen, sei es zu Lebzeiten oder von Todes wegen
  • Definition Ihres Stiftungszwecks und Entwicklung von Förderstrategien
  • Vermittlung juristischer bzw. steuerlicher Beratung im Zusammenhang mit Ihrer Stiftung oder Zustiftung
  • Treuhänderische Übernahme der Stiftungsträgerschaft für Ihre Stiftung, Abwicklung aller Formalitäten, Anerkennung durch das Finanzamt
  • Stiftungsverwaltung und -management

Ein guter Rat zum Schluss:

Alle steuerlichen Angaben auf dieser Internetseite können, abgesehen von der geltenden Gesetzeslage, Änderungen aufgrund regional abweichender Verwaltungspraxis von Finanzbehörden und geänderter Rechtsprechung erfahren.
Der Einzelfall bedarf stets gesonderter Prüfung.

Getragen von dem Gedanken der Verantwortung des Menschen für seinen natürlichen sozialen und kulturellen  …

Bei den meisten Menschen, die gemeinnützige oder mildtätige Zwecke fördern oder aktuelle Not lindern wollen, steht …

Allgemein wird die Errichtung einer Stiftung aufgrund der hiermit verbundenen organisatorischen, juristischen …

Wenn die Errichtung einer eigenen Stiftung für Sie nicht in Frage kommt, können Sie trotzdem Gutes tun, indem Sie eine …

Die Stiftung ist nach dem Körperschaftsteuergesetz (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG) ein selbständiges Steuersubjekt. …

Nutzen Sie unser Expertenwissen bei der Gründung Ihrer eigenen Stiftung. Die Fachanwälte bieten Ihnen …

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