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"Du kannst Dein Leben nicht verlängern und nicht verbreitern, nur vertiefen."

Gorch Fock

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Gorch Fock

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Stiftung

Warum stiften und nicht einfach nur spenden?

Bei den meisten Menschen, die gemeinnützige oder mildtätige Zwecke fördern oder aktuelle Not lindern wollen, steht (seit eh und je) die Spende im Vordergrund.

Der Nachteil der Spende ist allerdings, dass es ausschließlich dem Spendenempfänger überlassen bleibt, wofür er sie im einzelnen einsetzt. Eine Kontrolle über den genauen Einsatz seiner Mittel ist dem Spender meistens nicht möglich. Seine Zuwendung landet regelmäßig in einem „großen Topf“. Dies wird insbesondere bei größeren Zuwendungen als sehr unbefriedigend empfunden.

Beim Stiften bestimmt der Stifter, wo, wie und zu welchem Zweck das eingesetzte Kapital bzw. die hieraus erzielten Erträge verwendet werden und zwar auf Dauer, selbst über seinen Tod hinaus. Der Name des Stifters und seiner Familie bleibt somit, einem Denkmal vergleichbar, auf unbegrenzte Zeit mit dem guten Zweck verbunden. Stiften oder Zustiften ist somit ein Zeichen von Individualität, während die Spende häufig Anonymität ausdrückt.

Stiften – ist das nicht nur etwas für Millionäre?

Viele Menschen haben die Vorstellung, eine Stiftung sei nur etwas für „reiche Leute“, die mit ihrem Vermögen Gutes tun wollen.

Heute ist Stiften für jedermann interessant, denn es gibt Stiftungsformen, die keinen hohen Kapitaleinsatz erfordern. Gleichwohl unterstützt der Staat das gemeinnützige Engagement des Einzelnen auch bei kleineren Summen durch interessante Steuervorteile.

Bis zu 100 % des Stiftungskapitals können vom zu versteuernden Einkommen in Abzug gebracht werden. Gleichzeitig ergeben sich Möglichkeiten, etwas für die eigene Altersvorsorge zu tun bzw. nahe stehende Personen lebenslang an den Kapitalerträgen der Stiftung teilhaben zu lassen.

Um eine eigene Stiftung zu errichten, müssen Sie also nicht Millionär sein. Bereits mit einem Betrag von 20.000 Euro können Sie mit einer eigenen Stiftung starten. Mit nur 2.000 Euro können Sie bereits mit dem „Zustiften“ beginnen, also eine bereits bestehende Stiftung unterstützen. Steuerlich können Sie bis zu 100 % des Stiftungs- bzw. Zustiftungskapitals einkommens- und somit steuermindernd geltend machen.

Nachdem Sie Ihre Stiftung mit dem notwendigen Startkapital ausgestattet haben, können Sie das Stiftungsvermögen jederzeit nachträglich, auch nach Ihrem Tode durch entsprechende testamentarische Verfügung erhöhen oder andere dazu ermuntern, das Stiftungskapital durch so genannte Zustiftungen aufzustocken.

Die Errichtung einer Stiftung vermittelt Ihnen als Stifter nicht nur das Gefühl, einen positiven und wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl zu leisten, sondern trägt darüber hinaus auch dazu bei, Ihr Ansehen in der Gesellschaft zu erhöhen.

Deshalb haben in der Vergangenheit nicht nur Privatleute, sondern auch viele Unternehmer und Selbständige erkannt, dass eine eigene Stiftung die Wertschätzung von Person, Betrieb und Unternehmen in erheblichem Maße steigert.

Getragen von dem Gedanken der Verantwortung des Menschen für seinen natürlichen sozialen und kulturellen  …

Bei den meisten Menschen, die gemeinnützige oder mildtätige Zwecke fördern oder aktuelle Not lindern wollen, steht …

Allgemein wird die Errichtung einer Stiftung aufgrund der hiermit verbundenen organisatorischen, juristischen …

Wenn die Errichtung einer eigenen Stiftung für Sie nicht in Frage kommt, können Sie trotzdem Gutes tun, indem Sie eine …

Die Stiftung ist nach dem Körperschaftsteuergesetz (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG) ein selbständiges Steuersubjekt. …

Nutzen Sie unser Expertenwissen bei der Gründung Ihrer eigenen Stiftung. Die Fachanwälte bieten Ihnen …

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