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"Die einzig wahrhaft Glücklichen unter uns werden diejenigen sein, die den Weg zum Dienst am anderen gesucht und gefunden haben."

Albert Schweizer

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"Die einzig wahrhaft Glücklichen unter uns werden diejenigen sein, die den Weg zum Dienst am anderen gesucht und gefunden haben."

Albert Schweizer

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Gründung

Ihr Weg zur eigenen Stiftung

Allgemein wird die Errichtung einer Stiftung aufgrund der hiermit verbundenen organisatorischen, juristischen und steuerrechtlichen Anforderungen als langwierige, komplizierte und nicht zuletzt kostspielige Angelegenheit angesehen.
Dies ist in gewisser Hinsicht aber nur zutreffend für die Errichtung einer selbständigen Stiftung, bei der sogar ein behördliches Anerkennungsverfahren zu erfolgen hat.

Demgegenüber ist die Errichtung einer unselbständigen Stiftung einfach und problemlos möglich, wobei sich die genannten Stiftungsformen nur in der juristischen Definition, nicht aber in ihrem Wesen unterscheiden.

Bei beiden Stiftungsformen handelt es sich um eigenständige Gebilde mit eigener Individualität und Namensgebung. Die dauerhafte Durchsetzung des Stifterwillens ist bei beiden Stiftungsformen gewährleistet.

Da die unselbständige Stiftung keinen eigenen kostspieligen Verwaltungsapparat hat, sondern lediglich einen Stiftungsträger oder Stiftungstreuhänder benötigt, stellt sie regelmäßig die wirtschaftlichere Lösung für den Stifter bzw. die effektivere Lösung zur Erreichung des Stiftungszweckes dar. Weil ein Anerkennungsverfahren entfällt, ist sie außerdem sehr kurzfristig zu realisieren.

Die unselbständige Stiftung bietet dem Stifter somit folgende Vorteile:

  • Es ist kein Mindestkapital für die Errichtung der Stiftung vorgeschrieben. Die Freude am Stiften kann also auch schon beim Einsatz eines kleineren Stiftungskapitals beginnen.
  • Die Gründungskosten sind verhältnismäßig gering.
  • Die Stiftungserrichtung ist innerhalb eines kurzen Zeitraumes möglich (kein Anerkennungsverfahren, keine aufwendige Stiftungsorganisation).
  • Im Regelfall stehen zur Erreichung des Stiftungszwecks mehr Mittel zur Verfügung, da ein aufwendiger und ertragsver-zehrender Verwaltungsapparat entfällt.
  • Die Errichtung bei einem Stiftungsträger bietet die institutionelle Sicherheit, die zur langfristigen und nachhaltigen Umsetzung des Stifterwillens erforderlich ist.
Die Deutsche Gemeinnützige Stiftervereinigung (DGSV) unterstützt Sie bei allen Fragen der Stiftungserrichtung. Im gemeinsamen Gespräch finden wir die für Sie günstigste Stiftungsform, sei diese selbständig oder unselbständig, und übernehmen auf Wunsch auch die treuhänderische Verwaltung Ihrer Stiftung.

Sie selbst entscheiden über den Zweck Ihrer Stiftung

Als Stifter haben Sie bei der Bestimmung Ihres Stiftungszwecks alle Freiheiten: 1)

  • Wissenschaft und Forschung weiterentwickeln
  • Kunst, Bildung oder Erziehung fördern
  • Kranken oder Bedürftigen helfen
  • Jugend oder Senioren unterstützen
  • Tiere, Natur und Umwelt schützen
  • Sport oder Brauchtum pflegen
  • Völkerverständigung und Frieden voranbringen
  • Historische Bauwerke wiederherstellen und erhalten
Nach Ihrer Wahl kann der von Ihnen gewünschte Stiftungszweck verwirklicht werden – sowohl in Ihrer eigenen Stadt oder Gemeinde, Ihrem Bundesland, bundesweit oder an irgendeinem anderen Platz in der Welt.

Der richtige Zeitpunkt für Ihre Stiftung

Es ist in jedem Falle empfehlenswert, Ihre Stiftung schon zu Lebzeiten zu errichten, und sei es auch nur mit einem kleinen Stiftungskapital.

So haben Sie die Möglichkeit, das Wachsen und Leben der eigenen Stiftung selbst mitzuerleben bzw. die Entwicklung Ihrer Stiftung entscheidend mitzugestalten.

Sie können sich somit an den Früchten Ihrer guten Tat noch zu Lebzeiten und insbesondere in Ihrem Alter erfreuen. Ihre Stiftungstätigkeit bringt darüber hinaus gesellschaftliche Anerkennung und verschafft Ihnen – neben den steuerlichen Vorteilen – zusätzliche Befriedigung.

Eine Stiftung kann auch erst von Todes wegen errichtet werden. In diesem Falle verfügt der zukünftige Stifter testamentarisch, dass mit seinem Vermögen oder einem Teil hiervon eine Stiftung zu errichten ist bzw. eine Zustiftung in eine bereits bestehende Stiftung zu erfolgen hat.

Haben Sie bereits zu Lebzeiten „Ihre“ Stiftung errichtet, können Sie diese in Ihrem Testament selbstverständlich jederzeit zusätzlich bedenken, indem Sie eine Zustiftung auf den Todesfall anordnen.

Der Name für Ihre Stiftung

Eine Stiftung mit Ihrem Namen? Viele haben es vorgemacht!

Wenn Sie wollen, kann Ihre Stiftung auch Ihren Namen tragen und somit aufs engste mit Ihrer Person und Ihrer Familie verknüpft sein.

Das schafft nicht nur Verbundenheit über Generationen und Respekt vor dem Lebenswerk des Stifters, sondern kann darüber hinaus auch Ansporn für Kinder und Enkel sein, das gemeinnützige Familienerbe zu bewahren und weiterzuentwickeln.

Selbstverständlich kann eine von Ihnen ins Leben gerufene Stiftung aber auch einen anderen Namen tragen, der sich sinnvollerweise an den Zwecken und Aufgaben der Stiftung orientieren sollte.
1) Im Rahmen der von der Abgabenordnung (§§ 52 ff. AO) festgelegten und als gemeinnützig oder mildtätig anerkannten Zwecke. Die nachfolgend aufgeführten Stiftungszwecke sind nur beispielhaft, es handelt sich keineswegs um eine abschließende Aufzählung.

Getragen von dem Gedanken der Verantwortung des Menschen für seinen natürlichen sozialen und kulturellen  …

Bei den meisten Menschen, die gemeinnützige oder mildtätige Zwecke fördern oder aktuelle Not lindern wollen, steht …

Allgemein wird die Errichtung einer Stiftung aufgrund der hiermit verbundenen organisatorischen, juristischen …

Wenn die Errichtung einer eigenen Stiftung für Sie nicht in Frage kommt, können Sie trotzdem Gutes tun, indem Sie eine …

Die Stiftung ist nach dem Körperschaftsteuergesetz (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG) ein selbständiges Steuersubjekt. …

Nutzen Sie unser Expertenwissen bei der Gründung Ihrer eigenen Stiftung. Die Fachanwälte bieten Ihnen …

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